Nord-Süd-Netz Visual

Aus Projekten und Kampagnen: Staat soll fair einkaufen

 

Soziale und ökologische Standards dürfen seit 2009 ausdrücklich zum Kriterium bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand gemacht werden. Das könnte zur Durchsetzung von Arbeitsrechten in der Welt beitragen.

Der neue Absatz in den Vergaberichtlinien ist eine Anpassung an europäisches Recht. Bei der Ausführung von Aufträgen „können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen“, heißt es darin. Das sichert öffentliche Institutionen rechtlich ab, die sich in ihrer Beschaffungspolitik als sozial verantwortlich erweisen wollen. Maßstab dieser Verantwortlichkeit sind die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Kinder- und Zwangsarbeit verbieten und Vereinigungsfreiheit verlangen.

Nichtregierungsorganisationen haben solch ethisches Verhalten bei der Beschaffung durch Staat und Städte seit langem gefordert. 40 von ihnen, darunter auch Gewerkschaften und entwicklungspolitische Gruppen, sind im Netzwerk für Unter­nehmensverantwortung „CorA“ zusammengeschlossen. Ihnen ist die Kann-Bestimmung der neuen Regelung eigentlich zu weich; sie hätten Verbindliches vorgezogen. Um die Umsetzung zu beschleunigen, verlangen sie von der Bundesregierung einen Aktionsplan für eine verantwortliche öffentliche Beschaffung und die Einrichtung einer zentralen Servicestelle. Das hätte CorA ihr gern in den Koalitionsvertrag geschrieben. „Aber in der neuen Regierung gibt es Vertreter, die soziale und ökologische Kriterien für vergabefremd halten und das Gesetz noch einmal überprüfen wollen“, weiß Uwe Wötzel, der für die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bei CorA mitarbeitet. „Wir müssen den politischen Druck erhöhen, damit die Bundesregierung aktiv wird. Allerdings haben einzelne Ministerien mit der praktischen Anwendung schon begonnen“.

Das Problem bei der Anwendung ist die Kontrolle vor allem dann, wenn Produkte in anderen Ländern und mit vielen Unterauftragnehmern hergestellt werden. Der deutsche Städtetag hat deshalb in Zusammenarbeit mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im September 2009 Hinweise für die kommunale Praxis herausgegeben. Unter dem Titel „Die Berücksichtigung sozialer Belange im Vergaberecht“ werden die rechtlichen Grundlagen und die Vorbereitung von Vertragsunterlagen und Vergabeverfahren im Einzelnen erläutert und mit Fallbeispielen illustriert. Ein Exkurs über Zertifizierungen und Labels zeigt Auswege aus der Überprüfungsfalle. Im Januar 2010 wurde dieser Leitfaden auf den neuesten Stand gebracht. Mehr als hundert Kommunen haben sich bereits auf den Einkauf von Produkten verpflichtet, an deren Herstellung keine Kinder beteiligt waren. Die Stadt Dortmund, beraten von der Kampagne für Saubere Kleidung, hat ihre Mitarbeiterinnen im Betriebsrestaurant mit fair gehandelter Berufskleidung ausgestattet. Ebenfalls Ende 2009 hat die Stadt Bremen ein neues Vergabegesetz verabschiedet, in dem soziale und ökologische Kriterien für den öffentlichen Einkauf festgeschrieben sind. Damit das klappt, will die Stadt die Nachfrage aller Dienststellen bündeln: „So können wir bessere Einkaufskonditionen erzielen und die Märkte für ökologische Produkte ankurbeln“, sagt die Bremer Bürgermeisterin Karoline Linnert. „Positiv angelaufen sind Schulungen für Verwaltungsmitarbeiterinnen, die für die Beschaffung zuständig sind.“ Dabei arbeitet die Stadt mit dem Bremer entwicklungspolitischen Netzwerk zusammen.

Und die Gewerkschaften? „Der ver.di-Bundeskongress hat 2007 einen Beschluss zu sozialen und ökologischen Fragen in der Beschaffung gefasst“, sagt Gabriele Heins, die den Organisationsservice bei der ver.di-Bundesverwaltung leitet. „Unser wichtigstes soziales Kriterium ist die Tarifpartnerschaft und damit verbunden die Tariftreue und die Einhaltung eines Mindestlohns in Höhe von 7,50 Euro brutto. Wenn es um die ILO-Kernarbeitnormen geht, haben auch wir kaum die Instrumente, um deren Einhaltung in der gesamten Lieferkette selbständig überprüfen zu können, so dass wir hier auf andere Quellen, zum Beispiel die Presse, angewiesen sind“.

 

Sigrid Thomsen

 

Weitere Informationen: www.cora-netz.de