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Neues Arbeitsgesetz

Seit dem 1. Januar 2008 gilt in China ein neues Arbeitsvertragsgesetz. Es schreibt zum ersten Mal vor, dass spätestens nach vier Wochen Beschäftigung ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden muss. Das kann auch ein Fristvertrag sein. Ohne schriftlichen Vertrag gilt das Arbeitsverhältnis nach spätestens einem Jahr als unbefristet. Länger als zwei Jahre soll ohnehin keine Befristung dauern. Probezeiten dürfen nach dem neuen Gesetz nicht länger als sechs Monate dauern.

[Foto] Guangzhou: Mittagspause vor der Fabrik

Damit hat sich das Arbeitsrecht in China deutlich zugunsten von Arbeitnehmern verbessert. Ende 2007 waren nach Zeitungsberichten 80 Prozent der Beschäftigten in China ohne Arbeitsvertrag. Fraglich bleibt, ob die chinesischen Staatsgewerkschaften solche Ansprüche im Zweifelsfall durchsetzen können.