Aus der Arbeitswelt: Kinder wollen Recht auf Arbeit

bolivien2.jpgIn Bolivien wurde eine neue Verfassung verabschiedet, die Kinderarbeit nicht unter Strafe stellt. Eine Kindergewerkschaft hat sich gegen internationale Forderungen durchgesetzt. Sie macht einen Unterschied zwischen Arbeit und Ausbeutung.

Moisés Castro schlendert über den Zentralfriedhof von La Paz und sucht Kundschaft. Der zwölfjährige Schüler putzt Grabstellen. "Wenn es gut läuft, verdiene ich 60 bis 80 Bolivianos am Tag", sagt er, das sind fünf bis sieben Euro. Heute hat er nur 25 Bolivianos eingenommen. Ein Mittagessen kostet fünf Bolivianos, eine Busfahrt einen, ein Kilogramm Hühnerfleisch 15. "Ich arbeite, um mein Essen zu verdienen und meine Eltern zu unterstützen", sagt Moisés. Zur Schule geht er am Vormittag.

Überall in Bolivien arbeiten Kinder für das tägliche Überleben ihrer Familien: Sie putzen Schuhe, verkaufen Gemüse, Zeitungen oder Süßigkeiten, helfen im Haus oder auf dem Acker. Dass Kinder Verantwortung übernehmen, gehört in der indigenen Aymara-Kultur zur Bildung. Der bolivianische Kinderrechtsverband DNI (Internationale Verteidigung des Kindes) schätzt, dass mehr als die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen im ärmsten Land Südamerikas arbeiten. Nach offiziellen Angaben sind es acht Prozent von insgesamt 1,5 Millionen Kindern. Jedes zehnte von ihnen allerdings schuftet in den Minen oder auf den Zuckerrohr- und Paranussplantagen. Manches verkauft gar seinen Körper.

bolivien3.jpg"Es gibt kein Gesetz, das arbeitende Kinder vor solcher Ausbeutung schützt", kritisiert Gustavo Àlvarez Noa von der Kindergewerkschaft UNATSBO. "Die muss verboten werden, aber jedes Kind muss das Recht haben, sein Geld legal zu verdienen." In einem Land, in dem sich die meisten Erwachsenen im informellen Sektor durchschlagen, ist Kinderarbeit normal. Gustavo ist 23 Jahre alt. Er arbeitet, seit er denken kann und engagiert sich neben Job und Studium mit der UNATSBO in der Debatte um Boliviens neue Verfassung. "Kinderarbeit ist ein Bildungsinstrument", steht im Manifest der Kindergewerkschaft. Sie trugen es kurz vor Ablauf der Eingabefrist ins Außenministerium. "Arbeit ist ein Menschenrecht", betonte der 17jährige Brandon Villalba gegenüber dem Außenminister, "also haben auch wir ein Recht darauf." "Kinderarbeit darf nicht verboten werden", fügte die elfjährige Aracely Àlvarez hinzu. Der Außenminister versicherte ihnen, ein Wort bei Präsident Evo Morales einzulegen. "Wir sind nicht in Europa", sagte der Aymara-Indianer. "Arbeit bedeutet bei uns Bildung."

Vier Wochen später beschloss die Verfassungsgebende Versammlung das vorläufige Grundgesetz. Artikel 61 verbot zunächst Kinderarbeit. Das entsprach den Forderungen der anderen Gewerkschaften und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen. Brandon und seine Mitstreiter jedoch mobilisierten ihre Anhänger, marschierten vor den Regierungspalast, trafen sich mit Politikern. Sie wollten nicht in die Illegalität gedrängt werden, wo Verhandlungen über Bedingungen unmöglich sind. Ihr Protest hatte Erfolg: am 9. Dezember 2007 verabschiedete der Konvent das endgültige Grundgesetz. Es verbietet Zwangsarbeit und Ausbeutung von Kindern, Kinderarbeit selbst jedoch nicht. Die Verfassung soll nach einem Volksentscheid im September 2008 in Kraft treten.

bolivien1.jpgCristina Cardoso, die für das Kinderhilfswerk terre des hommes in Bolivien arbeitet, betrachtet sie als vorläufigen Erfolg: "Wir hoffen natürlich, dass irgendwann der Tag kommt, an dem kein Kind mehr aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus arbeiten muss". Auch Moisés vom Friedhof wird sich freuen. Er kann nun weiter legal Geld für Essen und Ausbildung verdienen.

Constanze Bandowski

Weitere Informationen über Kinderarbeit und Gegenstrategien:
www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinderarbeit/index.htm

nsn