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(Info-Box) OECD Leitsätze

Die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind Empfehlungen der Regierungen an Unternehmen für ihr Verhalten im Ausland. Sie wurden in ihrer derzeitigen Fassung im Jahr 2000 von Regierungen, Gewerkschaften, Wirtschaftsvertretern und einigen Nichtregierungsorganisationen der 30 Mitgliedsstaaten verabschiedet. Auch Brasilien, Argentinien und Chile haben sie unterzeichnet. Empfohlen werden darin unter anderem die Respektierung der Menschenrechte, Offenlegung von Informationen, konstruktives Verhandeln mit Arbeitnehmerorganisationen sowie Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Zur Durchsetzung der Leitsätze lassen sich die Regierungen der Unterzeichnerstaaten in die Verantwortung nehmen:  wo sie verletzt werden, können sich Gewerkschaften an die Nationalen Kontaktstellen wenden, die die betroffenen Parteien dann bei einer Lösung unterstützen. In Deutschland ist diese Stelle beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt.

Weitere Informationen:
Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen – Ein Leitfaden für Anwender der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Hg. DGB Bildungswerk, Essen 2005
(Download: www.nord-sued-netz.de)

www.oecd.org/de/leitsaetzemnu